GUTACHTERTÄTIGKEIT 


RA GERD WOLFGANG SICKINGER



ÖBV Sachverständiger für Pferdezucht, Pferdehaltung, Pferdesport und Bewertung (Warmblüter)

 

Im Jahr 1998 wurde RA Sickinger vom Regierungspräsidium Stuttgart als öffentlich bestellter Sachverständiger
 für Pferdezucht, Pferdehaltung, Pferdesport und Bewertung von Pferden (Warmblüter) bestellt und vereidigt.

 

Als Sachverständiger erstellt RA Sickinger u.a. Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, Privatpersonen, Züchter
 und Verbände.

 

Ein weiteres Büro der Sachverständigenpraxis wurde im Oktober 2007 in Oberschwaben
(Kreis Ravensburg) eingerichtet.

 

Die Anschrift lautet:

 

Sachverständigenbüro RA Gerd W. Sickinger

 

Lindenweg 9,  88376 Königseggwald, Telefon: 07587 - 922 32 04, Telefax: 07587 - 922 32 03

 

E-mail: gerd.sickinger@t-online.de

 

 

Von mir gefertigte Gutachten können sich auf alle Bereiche des Pferdesport, der Pferdezucht und der Pferdehaltung beziehen. Ferner auf den Verkehrswert, sportlicher Einsatz, Nutzung als Freizeit-, Arbeits- und Schulpferd, Zuchteigenschaften, Pferdehaltung oder Tierschutz und vieles mehr. 

 

 

Tätigkeitsbeschreibung eines Sachverständigen:

 

Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen (ÖBV) bedeutet ein Sachverständiger wird öffentlich bestellt und vereidigt, wenn überdurchschnittliche, herausragende Qualifikationen auf dem Fachgebiet, absolute Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, sowie Sicherheit und Garantie vorhanden sind, dass die Arbeiten den sehr hohen Anforderungen gerecht werden.

 

Der HLBS-Pferdesachverständige liefert Entscheidungshilfen für seine Auftraggeber in allen Fragen der Zucht, Haltung, Ausbildung und Ökonomie. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“

(ö.b.v. SV) ist ein rechtlich geschützter Begriff. Diese Sachverständigen sind durch die hierfür zuständige Behörde auf ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation geprüft worden. 

 

Die Anlässe einen Sachverständigen zu beauftragen sind vielfältig und umfassen Bereiche wie Schadensfälle,

etwa nach Verkehrsunfällen, nach Reit-, Stall- und Weideunfällen, im Rahmen einer eventuellen tierärztlichen Fehlbehandlung, bei Tierschutztatbeständen, Lieferung und Verabreichung ungeeigneter Futtermittel, Kauf- und Verkaufsfälle, Pachtübergaben von Pferdebetrieben, Pfändung, Zwangsversteigerung, Erb- und Eheauseinandersetzungen. 

 

Es gibt verschiedene Auftragsverhältnisse eines Gutachters. Entweder eine gerichtliche Beauftragung des Sachverständigen (Gerichtsgutachten), private Beauftragung des Sachverständigen durch Personen, Unternehmen oder eine Behörde (Privatgutachten / Parteigutachten) oder die Beauftragung des Sachverständigen als Schiedsgutachter im Auftrag zweier, in einem Interessengegensatz befindlichen Parteien (Schiedsgutachten).

 

In der Praxis geht es auch um die Feststellung und Dokumentation von Tatsachen zum Zwecke der Beweissicherung im Rahmen des An– und Verkaufs sowie in Strafsachen. Vor allem aber auch um die Beurteilungen und Bewertungen bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen bei An- und Verkäufen

(Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen, zugesicherter Produkteigenschaften, etc.).